Rechtsfachleute HF sind Fachkräfte mit fundiertem juristischem Hintergrund und einem breit gefächerten Kompetenzspektrum. Durch ihre generalistische Ausrichtung können sie sehr vielfältig und in unterschiedlichen Organisationen und Funktionen eingesetzt werden. Dazu gehören öffentliche Verwaltungen von Gemeinden, Kantonen und Bund oder private Unternehmen wie beispielsweise Anwaltskanzleien, Notariate, Treuhandbüros, Banken und Versicherungen.

In ihrer beruflichen Tätigkeit interagieren Rechtsfachleute HF mit unterschiedlichen Personen und Parteien. Dazu gehören interne und externe Führungs- oder Fachpersonen (z.B. BLaw, MLaw, lic. iur., Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, Treuhänderinnen und Treuhänder, Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher, Rechtsabteilungen, Mitarbeitende aus anderen Fachbereichen) und Kundinnen und Kunden, Verfahrensbeteiligte, andere Parteien oder Dritte.

Rechtsfachleute HF übernehmen in ihrem Tätigkeitsbereich die Verantwortung für die Planung, Durchführung und Überwachung von Rechtsgeschäften und Rechtsverfahren.

Dabei beschaffen sie die notwendigen Informationen, bereiten diese auf, klären den Sachverhalt, analysieren und beurteilen die Rechtslage, erstellen notwendige Urkunden sowie Dokumente und kommunizieren mit den beteiligten Personen und Parteien adressatengerecht. Bei ihrer Arbeit greifen Rechtsfachleute HF auf ihre fundierten Kenntnisse des geltenden Schweizer Rechts und dessen Anwendung in den wichtigsten Rechtsgebieten zurück. Zusätzlich zur Rechtskonformität zeichnet sich die Arbeit von Rechtsfachleuten HF durch einen effizienten, ökonomischen und ökologischen Einsatz der Ressourcen (Geld, Zeit, Material und Personal) auf der Basis einer realistischen Einschätzung der fallspezifischen Chancen und Risiken aus. 

Testimonials

Statements unserer Absolventen:innen

Mit der Weiterbildung zur eidg. dipl. Rechtsfachfrau HF habe ich mir die Voraussetzungen geschaffen, meine Arbeitsleistung sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht um ein Vielfaches zu steigern. Ich habe gelernt vernetzter zu denken und Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten unseres Rechtssystems zu erkennen. Das erlernte theoretische Wissen ermöglicht es mir, meine Vorgesetzten zu entlasten sowie zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, welche bisher nicht zu meinen Kernaufgaben gehört haben.
Rossi Florentina, Staatsanwaltsassistentin, Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland

Die Studienzeit ist mir speziell in Erinnerung geblieben. Jeder hat seine Erfahrungen eingebracht und die Fachlehrer haben eine sehr gute Ausbildung präsentiert

Beat Paul Dahinden, Pat. Sachwalter und Dipl. Rechtsfachmann
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Höhere Fachschule für Recht
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KVBSZ
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Zentrum für berufliche Weiterbildung

Die Einschätzung der Fallkomplexität bildet in Kombination mit dem Abgleich der eigenen fach- und funktionsspezifischen Kompetenzen eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit mit Rechtsfragen.

Rechtsfachleute HF entscheiden situationsgerecht, in welchen Fällen ergänzende Expertise oder erweiterte Kompetenzen beizuziehen sind.

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Auslegung und Anwendung von Gesetzen. Sie dient damit der Vorbeugung von Konflikten und der Lösung von Streitfällen. Rechtsfachleute HF leisten mit ihrer Arbeit einen Beitrag zum geregelten und friedlichen Zusammenleben der Menschen, für geordnete Staatsstrukturen und für ein positives Image der Schweiz als sicherer Wirtschaftsstandort und verlässliche Partnerin in Politik und Handel. Rechtsfachleute HF beraten und begleiten in der Umsetzung von Raumplanungs-, Umweltschutz- sowie Energiegesetzgebung und leisten damit einen Beitrag zu Ökologie und Umwelt.

Rechtsfachleute HF sind als dienstleistungsorientierte Funktionäre in unterschiedlichsten Fachgebieten und Branchen tätig. Sie sind nicht forensisch vor Schranken tätig und grenzen sich daher klar zur Anwaltschaft ab. Rechtsfachleuten HF stehen zur Weiterentwicklung zahlreiche Spezialisierungen in Rechtsgebieten offen.

Rechtsgebiete

  • Zivilrecht

  • Handelsrecht

  • Vertragsrecht

  • Strafrecht

  • Prozessrecht

  • Haftpflicht- und Versicherungsrecht

  • Immaterialgüterrecht

  • SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht

  • Bau- und Planungsrecht

Zulassungsbedingungen

Der Zugang zum Bildungsgang „Dipl. Rechtsfachmann/fachfrau HF“ gemäss Rahmenlehrplan HF Recht erfolgt mit einem einschlägigen Abschluss:

  • Im Anschluss eines Abschlusses einer kaufmännischen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis der Sekundarstufe II.

  • Im Anschluss eines Abschlusses einer eidgenössisch anerkannten Berufsmatura, einer gymnasialen Matura oder einer Fachmatura.

  • Im Anschluss eines Abschlusses auf Sekundarstufe II und dem Abschluss einer weiterführenden formalen Tertiärausbildung im juristischen, kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Bereich. Darunter fallen unter Anderen Paralegal mit eidg. Fachausweis, technischer Kaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Betriebswirtschafter/-in mit eidg. Diplom, Dipl. Betriebswirtschafter/-in NDS HF.

  • Im Anschluss eines Abschlusses auf Sekundarstufe II und dem Abschluss einer weiterführenden formalen Tertiärausbildung als Polizist/-in mit eidg. Fachausweis.

Titel

Der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs nach vorliegendem RLP berechtigt (im Sinne von Art. 36 BBG) zu folgendem Titel: 

Sprache Titel
Deutsch Dipl. Rechtsfachfrau HF, Dipl. Rechtsfachmann HF
Französisch Spécialiste en droit diplômée ES, Spécialiste en droit diplômé ES
Italienisch Specialista legale dipl. SSS
Englisch Advanced Federal Diploma of Higher Education in Law

Bitte auf dem Smartphone nach links wischen um die Tabelle anzusehen.

Von Studierenden berufsbegleitender Bildungsgänge wird verlangt, dass sie während der ganzen Ausbildung eine mindestens 50-prozentige Berufstätigkeit nachweisen können, in welcher sie Handlungskompetenzen aus dem Berufsprofil anwenden und einsetzen. Der Anbieter hat die Ausübung der Berufstätigkeit während der Ausbildung zu überprüfen.

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