Der RLP Recht HF regelt die Rahmenbedingungen für Bildungsgänge von Rechtsfachleuten an Höheren Fachschulen (HF) im Sinne einer gesamtschweizerischen Qualitätssicherung. Basierend auf dem RLP Recht HF erarbeiten Bildungsanbieter konkretisierte Bildungsgänge.

Ausbildungen gemäss RLP Recht HF erfolgen an Höheren Fachschulen, welche der Tertiärstufe B zugeordnet sind. Der Zugang erfolgt in der Regel nach einem Abschluss auf Sekundarstufe II.

Rechtsfachleute HF sind Fachkräfte mit fundiertem juristischem Hintergrund und einem breit gefächerten Kompetenzspektrum. Durch ihre generalistische Ausrichtung können sie sehr vielfältig und in unterschiedlichen Organisationen und Funktionen eingesetzt werden. Dazu gehören öffentliche Verwaltungen von Gemeinden, Kantonen und Bund oder private Unternehmen wie beispielsweise Anwaltskanzleien, Notariate, Treuhandbüros, Banken und Versicherungen.

Rechtsfachleute HF sind als dienstleistungsorientierte Funktionäre in unterschiedlichsten Fachgebieten und Branchen tätig. Sie sind nicht forensisch vor Schranken tätig und grenzen sich daher klar zur Anwaltschaft ab. Rechtsfachleuten HF stehen zur Weiterentwicklung zahlreiche Spezialisierungen in Rechtsgebieten offen.

Die sehr breit abgestützte Ausbildung ermöglicht einerseits eine neue Ausrichtung in der Berufswelt oder ein neuer Abschnitt einer Karriere. Immer anzumerken ist, dass die bisherigen Studierenden nach Studienende im angestammten rechtlichen Berufsumfeld zusätzliche Aufgaben übernehmen konnten oder sich in neue Stellen/Aufgabengebiete mit noch höheren Rechtsbezug begeben. Entsprechend attraktiv kann der Lehrgang bezeichnet werden.

Das Berufsprofil wird auf der Basis des Modells mit Handlungskompetenzen (HK-Modell) beschrieben. Eine berufliche Handlungskompetenz (HK) kann die vier Dimensionen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen umfassen.

Es wird auf die Bildungsanbieter auf dieser Website (www.hf-recht.ch) verwiesen.

Die vollzeitlichen Bildungsgänge dauern inklusive Praktika mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitenden Bildungsgänge mindestens drei Jahre. Die meisten Bildungsanbieter bieten den Lehrgang in sechs Semestern an.

Für Bildungsgänge, die auf einem einschlägigen Abschluss aufbauen beträgt die Mindestdauer 3600 Lernstunden. Davon müssen mindestens 2880 Lernstunden ausserhalb von praktischen Bildungsbestandteilen stattfinden. Praktische Bildungsbestandteile umfassen Praktika oder eine begleitende einschlägige Berufstätigkeit. Eine begleitende einschlägige Berufstätigkeit gilt nur als solche, wenn sie mindestens 50% beträgt.

Es gibt Semesterprüfungen, Zwischenprüfungen sowie Kompetenznachweise sowie Semesterarbeiten.

Das abschliessende Qualifikationsverfahren umfasst nachfolgende Teile. Die Bildungsanbieter regeln die Einzelheiten im Studienreglement:

  1. Schriftliche Prüfung in Form von Fallstudien
  2. Praxisorientierte Diplomarbeit inkl. Präsentation
  3. Mündliche Prüfung in Form eines sich auf die Diplomarbeit beziehenden Fachgesprächs

Fallstudien greifen konkrete Beispiele aus der Praxis auf. Diese werden so gewählt, dass sämtliche Handlungskompetenzfelder des Berufsprofils abgedeckt werden.

Dauer mindestens 25 Stunden.

Der Themenbereich der praxisorientierten Diplomarbeit richtet sich auf das Arbeitsgebiet und dessen Kontext aus. Die Diplomarbeit soll für die Praxis einen Nutzen haben und eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Arbeitsfeld belegen. Sie orientiert sich an den im Berufsprofil beschriebenen Handlungskompetenzen.

Nach Abschluss der Diplomarbeit erfolgt deren Präsentation vor Expertinnen und Experten.

Diplomarbeit: mindestens 100 Stunden
Präsentation: 20 Minuten

Das Fachgespräch wird durch Expertinnen und Experten geführt und bezieht sich auf Fragestellungen rund um die Diplomarbeit. Das Fachgespräch dauert mindestens 20 Minuten.

Bei berufsbegleitenden Bildungsgängen wird eine Berufstätigkeit von mindestens 50% vorausgesetzt, in welcher Handlungskompetenzen aus dem Berufsprofil angewendet und eingesetzt werden. Typische Tätigkeitsbereiche sind: Polizei, Untersuchungsrichteramt, Staatsanwaltschaft, Bank- und Versicherungswesen, Treuhandwesen, Anwaltskanzlei, Gemeindeverwaltung, kantonale Verwaltung, Bundesverwaltung. Der Bildungsanbieter hat die Ausübung der Berufstätigkeit während der Ausbildung zu überprüfen.

Um genügend Praxiserfahrung zu erlangen und den Praxistransfer sicher zu stellen, sind in Vollzeitausbildungen mindestens zwei Praktika vorgeschrieben. Die Praktika müssen innerhalb der Ausbildung integriert sein und sind in der realen Berufspraxis zu absolvieren. Sie dürfen nicht vor-, respektive nachgelagert durchgeführt werden.

In Bildungsgängen mit Praktika ist der Bildungsanbieter für die Auswahl der Praktikumsbetriebe verantwortlich (Art. 15 Abs. 1 MiVo-HF).

Die Praktika werden von Fachkräften begleitet und stehen unter der Aufsicht des Bildungsanbieters (Art. 15 Abs. 2 MiVo-HF).

Der Bildungsanbieter überprüft in geeigneter Weise, dass mittels Praktika oder einschlägiger Berufstätigkeit, die im RLP festgelegten Kompetenzen erworben werden (Art. 15 MiVo-HF).

Die Praktikumszeit kann in maximal 2 Teile aufgeteilt werden. Bei Bildungsgängen, die auf einem einschlägigen Abschluss aufbauen, umfasst ein Praktikum mindestens 9 Wochen à 5 Arbeitstage. Bei Bildungsgängen, die nicht auf einem einschlägigen Abschluss aufbauen, umfasst ein Praktikum mindestens 14 Wochen à 5 Arbeitstage.

Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Bildungsanbieter und Praktikumsbetrieb sind schriftlich festzuhalten. Praktikumsbetriebe verfügen über ein Konzept für die Begleitung und Betreuung der Studierenden.

Mit einschlägigem Abschluss:

  1. Im Anschluss eines Abschlusses einer kaufmännischen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis der Sekundarstufe II.
  2. Im Anschluss eines Abschlusses einer eidgenössisch anerkannten Berufsmatura, einer gymnasialen Matura, oder einer Fachmatura.
  3. Im Anschluss eines Abschlusses auf Sekundarstufe II und dem Abschluss einer weiterführenden formalen Tertiärausbildung im juristischen, kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Bereich. Darunter fallen unter Anderen Paralegal mit eidg. Fachausweis, technischer Kaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Betriebswirtschafter/-in mit eidg. Diplom, Dipl. Betriebswirtschafter/-in NDS HF.
  4. Im Anschluss eines Abschlusses auf Sekundarstufe II und dem Abschluss einer weiterführenden formalen Tertiärausbildung als Polizist/-in mit eidg. Fachausweis.

Ohne einschlägigen Abschluss:

  1. Im Anschluss eines anderen Abschlusses einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis auf Sekundarstufe II, oder der Erlangung eines Fachmittelschulausweises.

Von Studierenden berufsbegleitender Bildungsgänge wird verlangt, dass sie während der ganzen Ausbildung eine mindestens 50-prozentige Berufstätigkeit nachweisen können, in welcher sie Handlungskompetenzen aus dem Berufsprofil anwenden und einsetzen. Der Anbieter hat die Ausübung der Berufstätigkeit während der Ausbildung zu überprüfen.

Der Bildungsanbieter zeigt im Rahmen eines Konzepts das Zulassungsverfahren im Detail auf. Insbesondere sind vom Bildungsanbieter zu folgenden Punkten schriftliche Aussagen zu machen:

  1. Umfang und Inhalt des Aufnahmeverfahrens;
    Zulassung aufgrund gleichwertiger Qualifikationen mit Angaben zum Äquivalenzverfahren;
    Entscheid bezüglich Aufnahme bzw. Ablehnung.

Der Bildungsanbieter kann bereits erworbene Bildungsleistungen individuell anrechnen, sofern der Erwerb der Schlusskompetenzen gewährleistet ist. Er regelt dazu die Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen in einem Kompetenz-Anrechnungsverfahren.

Noch weitere Fragen? Kontaktiere uns!

Wenn es um Fragen hinsichtlich der Lehrgänge geht, so kontaktiere bitte direkt einen der Bildungsanbieter.